Wachstumsinitiative für die Wirtschaft

Mit verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln.

Am 5. Juli 2024 hat die Regie­rungs­ko­ali­ti­on ihre Ver­hand­lun­gen über den Bun­des­haus­halt für das kom­men­de Jahr abge­schlos­sen. Teil der Ver­hand­lun­gen war auch ein Maß­nah­men­pa­ket, mit dem die Regie­rung hofft, neue Kon­junk­tur­im­pul­se zu set­zen. Die Details die­ser Wachs­tums­in­itia­ti­ve sol­len gemein­sam mit dem Haus­halt 2025 am 17. Juli im Kabi­nett beschlos­sen wer­den.

Bereits bekannt ist, dass ein wesent­li­cher Teil die­ser Wachs­tums­in­itia­ti­ve aus der Aus­wei­tung von Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten besteht, also genau den Maß­nah­men, deren Umfang man mit viel Mühe und Streit im Wachs­tums­chan­cen­ge­setz zunächst deut­lich redu­ziert hat­te. Inso­weit ist die Wachs­tums­in­itia­ti­ve also alter Wein in neu­en Schläu­chen. Dane­ben zählt die Regie­rung auch die regel­mä­ßig not­wen­di­ge Anhe­bung von Kin­der­geld und steu­er­frei­em Exis­tenz­mi­ni­mum sowie den Aus­gleich der Kal­ten Pro­gres­si­on zu dem Maß­nah­men­pa­ket. Es soll aber auch Ver­bes­se­run­gen bei der For­schungs­zu­la­ge, der För­de­rung von Elek­tro-Mobi­li­tät und bei Mehr­ar­beit durch Arbeit­neh­mer geben.