Volle Umsatzsteuer für Milchersatzprodukte
Vegane Milchalternativen aus Soja, Reis oder Hafer sind im Gegensatz zu normalen Milchprodukten nicht bei der Umsatzsteuer begünstigt, sondern unterliegen wie andere Getränke auch dem vollen Umsatzsteuersatz.
Nach Überzeugung des Finanzgerichts Baden-Württemberg sind Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs keine Milch oder Milchmischgetränke im umsatzsteuerlichen Sinne. Damit unterliegen sie im Gegensatz zu “echten” Milchprodukten dem vollen Umsatzsteuersatz, der auch für andere Getränke gilt. Die aus Soja, Reis oder Hafer hergestellten veganen Milchalternativen, gehören nicht zu den begünstigten Milchprodukten, weil sie keinen Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen von mindestens 75 % des Fertigerzeugnisses enthalten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform