Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025

Hohe Lohnabschlüsse im vergangenen Jahr führen dazu, dass die Beitragsbemessungsgrenzen in 2025 um rund 6,5 % steigen.

Wegen der infla­ti­ons­be­dingt hohen Lohn­ab­schlüs­se im ver­gan­ge­nen Jahr war bereits abseh­bar, dass die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen und ande­re Sozi­al­ver­si­che­rungs­wer­te im kom­men­den Jahr deut­lich stei­gen wür­den. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les hat nun den Refe­ren­ten­ent­wurf für die Anpas­sung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­re­chen­grö­ßen ver­öf­fent­licht, aus dem sich die vor­aus­sicht­li­chen Wer­te für 2025 erge­ben.

Die den Wer­ten für 2025 zugrun­de­lie­gen­de Lohn­ent­wick­lung im Jahr 2023 lag im Bun­des­durch­schnitt bei 6,44 %. Das sind über zwei Pro­zent mehr als noch im Jahr zuvor. Nach­dem die Ren­ten­an­glei­chung zwi­schen Ost- und West­deutsch­land nun voll­zo­gen ist, wird bei der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung zum ers­ten Mal nicht mehr zwi­schen West- und Ost­deutsch­land unter­schie­den. Wie bis­her schon bei der Kran­ken­ver­si­che­rung gel­ten die Wer­te damit bun­des­ein­heit­lich.

  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung steigt um 6.000 Euro auf 96.600 Euro (8.050 Euro mtl.).

  • In der knapp­schaft­li­chen Ver­si­che­rung steigt die Bemes­sungs­gren­ze um 7.200 Euro auf 118.800 Euro (9.900 Euro mtl.).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung steigt die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze um hap­pi­ge 4.050 Euro auf 66.150 Euro (5.512,50 Euro mtl.). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze steigt sogar um 4.500 Euro, und liegt dann bei 73.800 Euro im Jahr (6.150,00 Euro mtl.).

  • Die Bezugs­grö­ße, die zum Bei­spiel für den Min­dest­bei­trag von frei­wil­li­gen Mit­glie­dern in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung rele­vant ist, erhöht sich um 2.520 Euro auf 44.940 Euro im Jahr (3.745 Euro mtl.).