Transparenzregister für Grundsteuerhebesätze in Schleswig-Holstein

Wer Grundbesitz in Schleswig-Holstein hat, kann über das neue Transparenzregister erfahren, wie hoch die Grundsteuer voraussichtlich ab 2025 ausfällt, wenn sich die Kommune an das Versprechen hält, den neuen Hebesatz so zu wählen, dass das Steueraufkommen nicht steigt.

Das Finanz­mi­nis­te­ri­um Schles­wig-Hol­stein hat Anfang Sep­tem­ber ein Trans­pa­renz­re­gis­ter mit auf­kom­mens­neu­tra­len Hebe­satz­emp­feh­lun­gen für die Kom­mu­nen zur Grund­steu­er­re­form ver­öf­fent­licht. In dem Trans­pa­renz­re­gis­ter sind die Hebe­sät­ze aus­ge­wie­sen, die die ein­zel­ne Kom­mu­ne fest­set­zen müss­te, damit ihr Grund­steu­er­auf­kom­men vor­aus­sicht­lich für das Jahr 2025 im Ver­gleich zum Jahr 2024 reform­be­dingt nicht steigt oder sinkt. Ein zen­tra­les Ver­spre­chen im Zusam­men­hang mit der Grund­steu­er­re­form war näm­lich, dass die Kom­mu­nen die Reform nicht nut­zen wer­den, um ein deut­lich höhe­res Steu­er­auf­kom­men aus der Grund­steu­er zu erzie­len, son­dern den neu­en Hebe­satz so wäh­len wer­den, dass das Grund­steu­er­auf­kom­men sta­bil bleibt.

Ver­bind­lich sind die Anga­ben in dem Trans­pa­renz­re­gis­ter nicht, aber wer über Grund­be­sitz in Schles­wig-Hol­stein ver­fügt, kann sich anhand des Regis­ters schon einen Ein­druck von der unge­fäh­ren zukünf­ti­gen Höhe der Grund­steu­er ab 2025 ver­schaf­fen, sofern die jewei­li­ge Kom­mu­ne dem Ver­spre­chen treu bleibt und vom Hebe­satz im Trans­pa­renz­re­gis­ter nicht wesent­lich nach oben abweicht. Für die Berech­nung der zukünf­tig zu zah­len­den Grund­steu­er wird der vom Finanz­amt fest­ge­setz­te neue Grund­steu­er­mess­be­trag mit dem neu­en Hebe­satz der Stadt oder Gemein­de mul­ti­pli­ziert. Das Ergeb­nis ist die ab 2025 zu zah­len­de Grund­steu­er, deren tat­säch­li­che Höhe die Immo­bi­li­en­be­sit­zer aber erst erfah­ren, wenn die Kom­mu­nen Anfang 2025 die neu­en Grund­steu­er­be­schei­de ver­sen­den.