Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß
Inzwischen haben mehrere Finanzgerichte entschieden, dass das Bundesmodell für die Grundsteuerreform verfassungsgemäß ist.
In praktisch jedem Bundesland laufen Klagen gegen die neuen Grundsteuerregelungen. Für Berlin und Brandenburg, in denen das Bundesmodell zur Anwendung kommt, hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg nun entschieden, dass dieses verfassungskonform ist. Zuvor hatten schon das Finanzgericht Köln und das Sächsische Finanzgericht entschieden, dass das Bundesmodell den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt. Gegen die Urteile ist teilweise bereits die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer