Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß
Inzwischen haben mehrere Finanzgerichte entschieden, dass das Bundesmodell für die Grundsteuerreform verfassungsgemäß ist.
In praktisch jedem Bundesland laufen Klagen gegen die neuen Grundsteuerregelungen. Für Berlin und Brandenburg, in denen das Bundesmodell zur Anwendung kommt, hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg nun entschieden, dass dieses verfassungskonform ist. Zuvor hatten schon das Finanzgericht Köln und das Sächsische Finanzgericht entschieden, dass das Bundesmodell den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt. Gegen die Urteile ist teilweise bereits die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- En-bloc-Verkauf von fünf Immobilien als gewerblicher Grundstückshandel
- Pilotprojekt für automatische Steuererklärung in Kassel
- Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen
- Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller
- Regierung beschließt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein