Erweiterte Kürzung nur bei ganzjährigem Grundbesitz
Wird der letzte Teil des Grundbesitzes auch nur einen Tag vor Ablauf des Veranlagungszeitraums verkauft, besteht kein Anspruch auf die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.
Immobilienunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen verwalten, haben Anspruch auf die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer. Dabei legt der Bundesfinanzhof aber strenge Maßstäbe an. Eine Kapitalgesellschaft, die ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Kalenderjahres verkauft hat, konnte die erweitere Kürzung nicht in Anspruch nehmen, weil sie in diesem Fall nicht das ganze Jahr ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war.

Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich klargestellt, dass die erweiterte Kürzung auch nicht zeitanteilig gewährt werden kann. Wird auch nur während eines kleinen Teils des Veranlagungszeitraums eine nicht begünstigte Tätigkeit ausgeübt, entfallen für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Bundestag beschließt Investitionsbooster
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus