Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit

Weil beim Pokerspiel neben Glück auch die Fähigkeiten des Spielers eine Rolle spielen, kann Online-Pokerspiel in erheblichem Ausmaß den Umfang einer gewerblichen Tätigkeit erreichen.

Gewin­ne aus Lot­te­ri­en und Glücks­spie­len sind nor­ma­ler­wei­se steu­er­frei. Wenn ein Spie­ler aber zu viel “Glück” hat, möch­te auch das Finanz­amt hin und wie­der pro­fi­tie­ren. In Hin­sicht auf Gewin­ne aus Online-Poker­spie­len hat das der Bun­des­fi­nanz­hof nun zumin­dest in bestimm­ten Fäl­len abge­seg­net. Bei diver­sen Poker­va­ri­an­ten über­wie­gen laut des Urteils schon bei einem Durch­schnitts­spie­ler die Geschick­lich­keits­ele­men­te. Im Gegen­satz zu rei­nen Glücks­spie­len ist Poker nach Über­zeu­gung der Rich­ter durch eine Fül­le von Hand­lungs­mög­lich­kei­ten der Spie­ler geprägt, die den Spiel­aus­gang in erheb­li­chem Umfang beein­flus­sen kön­nen. Auf lan­ge Sicht kommt es für den Spiel­er­folg daher allein auf die indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten des ein­zel­nen Spie­lers an.

Wenn das Online-Poker­spiel dann noch in erheb­li­chem Umfang betrie­ben wird — im Streit­fall 20 bis 25 Stun­den wöchent­lich an bis zu zwölf vir­tu­el­len Tischen gleich­zei­tig -, geht der Bun­des­fi­nanz­hof von einer Betei­li­gung am all­ge­mei­nen wirt­schaft­li­chen Ver­kehr aus. Weil die erheb­li­che Zahl der getä­tig­ten Spie­le weit über das hin­aus­geht, was die All­ge­mein­heit noch als Hob­by­tä­tig­keit ansieht, haben die Rich­ter eine gewerb­li­che Tätig­keit bejaht. Damit unter­lie­gen die Spiel­ge­win­ne der Ein­kom­men- und Gewer­be­steu­er.