Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen

Bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten soll die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wieder auf zehn Jahre verlängert werden.

Kaum wur­de mit dem Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz IV die Auf­be­wah­rungs­frist für Buchungs­be­le­ge von zehn auf acht Jah­re ver­kürzt, möch­te der neue Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter die Schrau­be wie­der zurück­dre­hen — zumin­dest teil­wei­se. Die Bun­des­re­gie­rung hat des­halb im August eine Geset­zes­än­de­rung auf den Weg gebracht, mit der die Auf­be­wah­rungs­frist für Buchungs­be­le­ge bei Ban­ken, Ver­si­che­run­gen und Wert­pa­pier­in­sti­tu­ten wie­der auf zehn Jah­re ver­län­gert wer­den soll.

Die Geset­zes­än­de­rung soll der Bekämp­fung von Steu­er­hin­ter­zie­hung die­nen, ins­be­son­de­re bei Fäl­len groß ange­leg­ter Steu­er­hin­ter­zie­hung. Da Ban­ken, Ver­si­che­run­gen und Wert­pa­pier­in­sti­tu­te ihre Buchungs­be­le­ge meist in digi­ta­ler Form auf­be­wah­ren, geht die Regie­rung von einem sehr gerin­gen Erfül­lungs­auf­wand aus. Für alle ande­ren Unter­neh­mer gilt für Buchungs­be­le­ge wei­ter die acht­jäh­ri­ge Auf­be­wah­rungs­frist.