Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert

Im Jahr 2024 sind sowohl die Erbschaft- als auch die Schenkungsteuereinnahmen angestiegen und haben zusammen genommen einen neuen Rekordwert von 13,3 Mrd. Euro erreicht.

Im Jahr 2024 hat die Finanz­ver­wal­tung in Deutsch­land Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er in Höhe von 13,3 Mrd. Euro fest­ge­setzt. Die Steu­er stieg damit 2024 gegen­über dem Vor­jahr um 12,3 % auf einen neu­en Höchst­wert. Vom Gesamt­be­trag ent­fal­len 8,5 Mrd. Euro auf die Erb­schaft­steu­er — ein Anstieg von 9,5 % gegen­über dem Vor­jahr. Auch die fest­ge­setz­te Schen­kungsteu­er erreich­te 2024 mit 4,8 Mil­li­ar­den Euro einen neu­en Höchst­wert und stieg gegen­über dem Vor­jahr um 17,8 % an.

Die Erb­schaft­steu­er hat­te zuletzt 2021 einen Spit­zen­wert von 9,0 Mrd. Euro erreicht, sank dann aber wie­der ab und stieg 2024 erst­mals wie­der an. Die Schen­kungsteu­er dage­gen steigt seit 2019 kon­ti­nu­ier­lich an und hat sich seit 2021 mehr als ver­dop­pelt. Auch wenn die Wer­te für 2025 erst im nächs­ten Jahr vor­lie­gen wer­den, dürf­te ins­be­son­de­re die Über­tra­gung von Betriebs­ver­mö­gen aktu­ell Hoch­kon­junk­tur haben, weil ein anste­hen­des Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zu einer Ver­schär­fung der Besteue­rung von Betriebs­ver­mö­gen bei der Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er füh­ren könn­te.