Sachbezugswerte für 2026

Die Sachbezugswerte für freie Unterkunft und unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten werden auch 2026 wieder an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.

Der Bun­des­rat hat die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2026 beschlos­sen. Dabei wer­den die Wer­te an die Ent­wick­lung der Ver­brau­cher­prei­se vom Juni 2024 bis Juni 2025 ange­passt. Für eine freie Unter­kunft beträgt der Anstieg ledig­lich 1,2 %, bei Mahl­zei­ten dage­gen 3,6 %. Die Sach­be­zugs­wer­te betra­gen in 2026 bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 285 Euro (2025: 282 Euro) oder täg­lich 9,50 Euro;

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 11,51 Euro (2025: 11,10 Euro), davon ent­fal­len 2,37 Euro auf ein Früh­stück und je 4,57 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 345 Euro (bis­her 333 Euro; Früh­stück 71 statt 69 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 137 statt 132 Euro).