Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte

Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket, das auch eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorsieht, soll das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden.

Das ste­tig wach­sen­de Defi­zit bei den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen will die Bun­des­re­gie­rung durch ein Bün­del aus Maß­nah­men in den Griff bekom­men, die sowohl Leis­tungs- und Aus­ga­ben­kür­zun­gen umfas­sen als auch höhe­re Zuzah­lun­gen und Bei­trä­ge. Geplant ist neben der Anhe­bung der Zuzah­lung für Arz­nei­mit­tel auf min­des­tens 7,50 Euro und einer Sen­kung des Kran­ken­gel­des um 5 % auch eine Ein­schrän­kung der bei­trags­frei­en Mit­ver­si­che­rung von Ehe­part­nern. Außer bei Eltern von Kin­dern unter sie­ben Jah­ren, pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen und Rent­nern soll ab 2028 ein Zusatz­bei­trag von 3,5 % für die Mit­ver­si­che­rung eines Ehe­part­ners fäl­lig wer­den.

Schon ab 2027 sol­len ande­re Ände­run­gen beim Bei­trag kom­men, die sowohl Arbeit­neh­mer als auch Arbeit­ge­ber belas­ten wer­den. Ins­be­son­de­re soll die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze für die Kran­ken­ver­si­che­rung ein­ma­lig um 300 Euro monat­lich oder 3.600 Euro im Jahr zusätz­lich zur tur­nus­mä­ßi­gen Anhe­bung auf­grund der jähr­li­chen Lohn­ent­wick­lung stei­gen. Auf die Arbeit­ge­ber kom­men dadurch 1,2 Mrd. Euro an Zusatz­kos­ten zu. Wei­te­re 1,6 Mrd. Euro müs­sen die Arbeit­ge­ber dane­ben für eine Anhe­bung des Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trags für Mini­job­ber schul­tern. Aller­dings wird die Anhe­bung der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze vor allem Gut­ver­die­ner und damit die pro­fi­ta­bels­ten Bei­trags­zah­ler ver­stärkt in die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung trei­ben, wodurch ein Teil der bis­he­ri­gen Bei­trä­ge weg­fällt und die Zusatz­ein­nah­men nur begrenzt stei­gen. Aktu­ell geht das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um davon aus, dass von der Anhe­bung 5,4 Mio. Arbeit­neh­mer betrof­fen sein wer­den, von denen ca. 100.000 in die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung wech­seln wer­den.