Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein

Ein Bonuspunkteprogramm zur Kundenbindung, das nur für zusätzliche Waren von geringem Wert eingelöst werden kann, ist kein Gutschein im Sinne der Umsatzsteuer.

Gewährt ein Unter­neh­men sei­nen Kun­den im Rah­men eines Kun­den­treue­pro­gramms Bonus­punk­te anhand der Höhe des Ein­kaufs, die bei einem erneu­ten Ein­kauf bei die­sem Unter­neh­men ein­ge­setzt wer­den kön­nen, um zusätz­li­che vom Unter­neh­men zum Kauf ange­bo­te­ne Gegen­stän­de zu erhal­ten, han­delt es sich bei die­sen Bonus­punk­ten nicht um einen Gut­schein im Sin­ne der Mehr­wert­steu­er-Sys­tem­richt­li­nie. Das gilt laut einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs jeden­falls dann, wenn für die­se Bonus­punk­te kei­ne Ver­pflich­tung des Unter­neh­mens besteht, sie als Gegen­leis­tung oder Teil einer Gegen­leis­tung im Rah­men eines Ein­kaufs anzu­neh­men. Das ist der Fall, wenn die Punk­te den Inha­ber ledig­lich dazu berech­ti­gen, als Prä­mie zusätz­li­che Waren von gerin­gem Wert zu erhal­ten, aber nicht für einen Nach­lass auf den übri­gen Ein­kauf ein­ge­löst wer­den kön­nen.