Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios

Bei einer Schwerpunktkontrolle in Baden-Württemberg haben die Betriebsprüfer in beinahe zwei Drittel der überprüften Betriebe Mängel oder Verstöße gegen steuerrechtliche Vorgaben festgestellt.

Im Rah­men einer geziel­ten Akti­on zwi­schen dem 23. Febru­ar und dem 27. März 2026 haben in Baden-Würt­tem­berg 108 Betriebs­prü­fer ins­ge­samt 162 Betrie­be kon­trol­liert — dar­un­ter 65 Bar­ber-Shops, 45 Täto­wier­stu­di­os und 52 Nagel­stu­di­os. Dabei stell­ten die Prü­fer bei 94 Betrie­ben Unre­gel­mä­ßig­kei­ten fest. Zum Teil gab es meh­re­re Ver­stö­ße gleich­zei­tig. Beson­ders häu­fig stie­ßen die Prü­fer auf Pro­ble­me bei der Kas­sen­füh­rung — ins­ge­samt 78 Mal. Auch ande­re Ver­stö­ße kamen vor:

  • In 25 Betrie­ben wur­de die Pflicht zur Aus­ga­be von Bele­gen miss­ach­tet.

  • In 11 Betrie­ben fehl­te die vor­ge­schrie­be­ne Absi­che­rung der elek­tro­ni­schen Kas­sen­sys­te­me.

  • Zudem gab es in 26 Fäl­len Hin­wei­se auf ille­ga­le Beschäf­ti­gung oder Schwarz­ar­beit.

In 38 Fäl­len wur­den die Ver­stö­ße von den Betriebs­prü­fern gleich an die Straf- und Buß­geld­stel­len wei­ter­ge­ge­ben.

Sol­che Akti­ons­ta­ge gibt es auch in ande­ren Bun­des­län­dern regel­mä­ßig. Dabei wer­den immer wie­der unter­schied­li­che Bran­chen genau­er ange­schaut. Wel­che Betrie­be kon­trol­liert wer­den, wird meist per Zufall aus­ge­wählt. Manch­mal gibt es aber auch anony­me Hin­wei­se, die zu einer Kon­trol­le füh­ren. Ziel der Kas­sen-Nach­schau­en ist es, sicher­zu­stel­len, dass die Ein­nah­men voll­stän­dig erfasst und kor­rekt ver­steu­ert wer­den — vor allem in Bran­chen, in denen viel bar bezahlt wird.

Die soge­nann­ten “Kas­sen-Nach­schau­en” fin­den ohne Ankün­di­gung statt. Die Betriebs­prü­fer kom­men wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten ins Geschäft. Sie kon­trol­lie­ren dabei, ob alle Vor­gän­ge kor­rekt in die Kas­se ein­ge­ge­ben und Bele­ge erstellt wur­den. Um die Kas­sen­füh­rung genau zu prü­fen, zäh­len sie das Bar­geld nach oder machen ver­deck­te Test­käu­fe. Die Kon­trol­le umfasst sowohl moder­ne elek­tro­ni­sche Kas­sen als auch ein­fa­che Bar­kas­sen. Soll­ten den Prü­fern dabei grö­ße­re Feh­ler auf­fal­len, kann sofort eine umfas­sen­de Betriebs­prü­fung ein­ge­lei­tet wer­den.