Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet

Die rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 eingeführte Förderung für private Elektrofahrzeuge kann ab sofort online beantragt werden.

Für erst­mals zuge­las­se­ne Elek­tro- und Hybrid­fahr­zeu­ge hat­te die Bun­des­re­gie­rung rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2026 ein neu­es För­der­pro­gramm auf­ge­legt, mit dem Pri­vat­per­so­nen je nach Fahr­zeug­typ, Fami­li­en­si­tua­ti­on und Ein­kom­men bis zu 6.000 Euro Zuschuss erhal­ten kön­nen. Aller­dings hat es etwas gedau­ert, bis das ent­spre­chen­de Antrags­ver­fah­ren fer­tig war. Jetzt ist es aber so weit, und seit dem 19. Mai 2026 kön­nen die Anträ­ge im Antrag­spor­tal der För­der­zen­tra­le Deutsch­land gestellt wer­den. Inner­halb des ers­ten Tages wur­den bereits rund 20.000 Anträ­ge auf die För­de­rung gestellt. Ins­ge­samt hat die Regie­rung Mit­tel in Höhe von ins­ge­samt drei Mil­li­ar­den Euro ein­ge­plant, die für die För­de­rung von geschätzt 800.000 Fahr­zeu­gen im Zeit­raum von 2026 bis 2029 rei­chen sol­len.