Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %

Nach der Absenkung auf 4,9 % für 2026 soll der Beitragssatz zur Künstlersozialabgabe für 2027 wieder auf den vorherigen Wert von 5,0 % steigen.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les hat mit der Arbeit an der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be-Ver­ord­nung 2027 begon­nen. Nach der neu­en Ver­ord­nung wird der Abga­be­satz zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung im Jahr 2027 5,0 % betra­gen. Nach der leich­ten Absen­kung auf 4,9 % für 2026 wäre der Bei­trags­satz damit wie­der auf dem Niveau der Vor­jah­re 2023 bis 2025.

Die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be wird als Umla­ge von allen Unter­neh­men erho­ben, die Tätig­kei­ten oder Wer­ke von Künst­lern und Publi­zis­ten ver­wer­ten, bei­spiels­wei­se in der Wer­bung und Öffent­lich­keits­ar­beit. Bemes­sungs­grund­la­ge sind alle in einem Kalen­der­jahr an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te.