GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer

Der Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel kein Arbeitnehmer.

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH sind Sie in der Regel nicht als Arbeit­neh­mer anzu­se­hen. Dies gilt auch dann, wenn Sie kei­ne wesent­li­che Betei­li­gung an der Gesell­schaft besit­zen. Grund­sätz­lich ver­hält es sich zwar eben­falls so, wenn es sich um eine insol­ven­te GmbH han­delt. Aus­nahms­wei­se kann Ihnen hier aber auch eine Arbeit­neh­merstel­lung zukom­men. Dies setzt jedoch vor­aus, dass Sie als ech­ter Fremd­ge­schäfts­füh­rer durch ein sozia­les Abhän­gig­keits­ver­hält­nis zur GmbH geprägt und damit schutz­wür­dig sind.