Die neue Renteninformation
Ab dem 1. Januar 2004 erhalten alle Versicherten jährlich eine schriftliche Renteninformation, die über bisherige Beitragszahlungen und zu erwartende Rentenansprüche Auskunft gibt.
Ab dem 1. Januar 2004 erhalten alle Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, jährlich eine schriftliche Renteninformation. Diese Information enthält Angaben über die Grundlage der Rentenberechnung, die Höhe der Erwerbsminderungsrente, eine Prognose über das Rentenalter, Versicherungszeiten und bisher gezahlte Rentenbeiträge. Daneben ist auch ein Hinweis enthalten, wonach die Information auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten Daten erstellt ist. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Renteninformation unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen steht.
Ihnen wird damit die Möglichkeit gegeben, sich jährlich ein Bild über Ihre Rentenansprüche machen zu können. Auf diese Weise können Sie sich genau mit der Rente befassen und gut überlegen, ob Sie eine zusätzliche private Absicherung für sich als notwendig erachten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften