Die neue Renteninformation

Ab dem 1. Januar 2004 erhalten alle Versicherten jährlich eine schriftliche Renteninformation, die über bisherige Beitragszahlungen und zu erwartende Rentenansprüche Auskunft gibt.

Ab dem 1. Janu­ar 2004 erhal­ten alle Ver­si­cher­ten, die das 27. Lebens­jahr voll­endet und die all­ge­mei­ne War­te­zeit erfüllt haben, jähr­lich eine schrift­li­che Ren­ten­in­for­ma­ti­on. Die­se Infor­ma­ti­on ent­hält Anga­ben über die Grund­la­ge der Ren­ten­be­rech­nung, die Höhe der Erwerbs­min­de­rungs­ren­te, eine Pro­gno­se über das Ren­ten­al­ter, Ver­si­che­rungs­zei­ten und bis­her gezahl­te Ren­ten­bei­trä­ge. Dane­ben ist auch ein Hin­weis ent­hal­ten, wonach die Infor­ma­ti­on auf der Grund­la­ge des gel­ten­den Rechts und der im Ver­si­che­rungs­kon­to gespei­cher­ten Daten erstellt ist. Damit wird zum Aus­druck gebracht, dass die Ren­ten­in­for­ma­ti­on unter dem Vor­be­halt künf­ti­ger Rechts­än­de­run­gen steht.

Ihnen wird damit die Mög­lich­keit gege­ben, sich jähr­lich ein Bild über Ihre Ren­ten­an­sprü­che machen zu kön­nen. Auf die­se Wei­se kön­nen Sie sich genau mit der Ren­te befas­sen und gut über­le­gen, ob Sie eine zusätz­li­che pri­va­te Absi­che­rung für sich als not­wen­dig erach­ten.