Scheidungsunterhalt aus einer Erbschaft
Als Alleinerbin kann die Witwe gegenüber der Exfrau ihres verstorbenen Mannes zur Weiterzahlung des vereinbarten Unterhalts verpflichtet sein.
Nach der Scheidung hat der wirtschaftlich besser Gestellte dem anderen Ehegatten Unterhalt zu leisten. Diese Verpflichtung geht auch auf die Erben des Nachlasses über, wenn der Erblasser eine freiwillige Verpflichtung eingegangen ist und diese aus dem Nachlass erfüllt werden kann. Hat der Erblasser zu Lebzeiten mit seiner früheren Ehefrau eine Unterhaltsvereinbarung getroffen, so geht die daraus resultierende Unterhaltspflicht auch auf die erbende Witwe über.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist die Unterhaltsverpflichtung jedoch vom Wert des Nachlasses abhängig. So darf zunächst keine über den Nachlasswert hinausgehende Verpflichtung entstehen. Daneben muss der Witwe und Erbin des Verstorbenen der Pflichtteil erhalten bleiben, der ihr von Gesetzes wegen zusteht. Schließlich erfolgt eine weitere Begrenzung auf den fiktiven Pflichtteil, den die Exfrau und Unterhaltsberechtigte bei noch bestehender Ehe erhalten hätte. Ist das Nachlassvermögen insoweit aufgezehrt, erlischt die Unterhaltsverpflichtung.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer