Schonfristen entfallen ab 2004

Die Finanzverwaltung hat die Schonfristen für Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung ab 2004 aufgehoben.

Die Finanz­ver­wal­tung hat die bis­he­ri­gen Abga­be­schon­fris­ten für Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen und Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen für den Zeit­raum ab 1. Janu­ar 2004 auf­ge­ho­ben. Wer dann noch einen gering­fü­gi­gen Zah­lungs­auf­schub errei­chen will, der muss der Finanz­ver­wal­tung eine Abbu­chungs­er­mäch­ti­gung ertei­len. Außer­dem kann die Mög­lich­keit einer Dau­er­frist­ver­län­ge­rung für Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dun­gen genutzt wer­den, die aller­dings mit einer zusätz­li­chen Son­der­vor­aus­zah­lung ver­bun­den ist.