Vereinheitlichte Mehrwertsteuer im eCommerce

Durch eine EU-Richtlinie, die ab 1. Juli 2003 in Kraft tritt, müssen auch Anbieter außerhalb der EU Mehrwertsteuer für ihre Angebote berechnen, wodurch mit Preiserhöhungen im eCommerce zu rechnen ist.

Zum 1. Juli 2003 tritt eine EU-Richt­li­ne in Kraft, die die Mehr­wert­steu­er für digi­ta­le Dienst­leis­tun­gen ver­ein­heit­li­chen soll. Danach müs­sen auch Anbie­ter mit Sitz außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on Mehr­wert­steu­er berech­nen, und zwar in der Höhe, wie sie im Land des Käu­fers gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist.

Die Anbie­ter inner­halb der EU wer­den die­se Ände­rung teil­wei­se mit Befrie­di­gung zur Kennt­nis neh­men wer­den — immer­hin waren sie schon seit jeher zur Abfüh­rung der Mehr­wert­steu­er ver­pflich­tet. Durch die­se Richt­li­nie soll nun eine Chan­cen­gleich­heit geschaf­fen wer­den. Weni­ger erfreut dürf­ten die Anbie­ter außer­halb der EU sein, die nun einen immensen Zusatz­auf­wand trei­ben und die Mehr­wert­steu­er­sät­ze von dem­nächst 25 EU-Staa­ten ken­nen müs­sen. Auch für die Ver­brau­cher erge­ben sich Nach­tei­le, da die höhe­ren Kos­ten wohl in den meis­ten Fäl­len an die Kun­den wei­ter­ge­ge­ben wer­den.

Pro­mi­nen­tes­tes “Opfer” die­ser Richt­li­nie ist die Online-Auk­ti­ons­platt­form eBay, die ihren euro­päi­schen Fir­men­sitz in der Schweiz hat und damit bis­her nicht zur Abfüh­rung von Mehr­wert­steu­er ver­pflich­tet war. eBay hat bereits auf Grund die­ser Richt­li­nie höhe­re Gebüh­ren und Pro­vi­sio­nen ange­kün­digt. Wer aller­dings bei eBay als Gewer­be­trei­ben­der regis­triert ist und über eine Umsatz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer ver­fügt, kann sich auch unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Net­to­rech­nung aus­stel­len las­sen.