Beitragszuschüsse an Gesellschafter-Geschäftsführer nicht steuerfrei

Die Beitragszuschüsse der GmbH zu den freiwilligen Beiträgen des Gesellschafter-Geschäftsführers sind nicht steuerfrei.

Ein GmbH-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer hat kei­nen Anspruch auf steu­er­freie Zuschüs­se der GmbH zu sei­nen frei­wil­li­gen Bei­trä­gen zur Kran­ken-, Pfle­ge- und Ren­ten­ver­si­che­rung. Nur an Beschäf­tig­te, die wegen Über­schrei­tens der Jah­res­ar­beits­ent­gelt­gren­ze ver­si­che­rungs­frei oder von der Ver­si­che­rungs­pflicht befreit sind, kön­nen steu­er­freie Bei­trags­zu­schüs­se gezahlt wer­den.

Bei­trags­zu­schüs­se der GmbH zur frei­wil­li­gen Ren­ten­ver­si­che­rung eines GmbH-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers sind eben­falls nicht steu­er­frei, wenn der Geschäfts­füh­rer mit einem Anteil von 50 % am Stamm­ka­pi­tal der GmbH betei­ligt ist.