Freigrenze für Sachbezüge

Die steuerfreie Freigrenze für Sachbezüge kann nicht für eine betriebliche Direktversicherung genutzt werden.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ent­schie­den, dass die 50 Euro-Frei­gren­ze für Sach­be­zü­ge nicht für Zukunfts­si­che­rungs­leis­tun­gen ein­ge­setzt wer­den kann. Damit besteht auch kei­ne Mög­lich­keit, für den Mit­ar­bei­ter monat­lich 50 Euro steu­er­frei in eine betrieb­li­che Direkt­ver­si­che­rung ein­zu­zah­len. Es besteht sogar die Mög­lich­keit, dass die Zah­lung von Ver­si­che­rungs­bei­trä­gen bereits Bar­lohn ist.