Vermögensübertragungen über das Betriebsvermögen

Die Vermögensübertragung auf Ihre Nachfolger ist besonders günstig über Betriebsvermögen zu realisieren.

Über­tra­gen Sie Ihren Betrieb auf Ihren Nach­fol­ger aus der Fami­lie, so soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Sie kei­ne Frei­be­trä­ge ver­schen­ken. Unter­neh­men haben häu­fig einen nega­ti­ven erb­schaft- und schen­kungsteu­er­li­chen Wert. Das liegt oft an den nied­ri­gen Bedarfs­wer­ten für Grund­stü­cke.

Für das Betriebs­ver­mö­gen gilt ein Frei­be­trag von 256.000 Euro und ein ver­min­der­ter Wert­an­satz des ver­blei­ben­den Ver­mö­gens von 60 %. Außer­dem haben Ihre Kin­der einen per­sön­li­chen Frei­be­trag von 205.000 Euro. Die­se Frei­be­trä­ge kön­nen Sie opti­mal aus­nut­zen, wenn Sie vor der Über­tra­gung des Unter­neh­mens Ein­la­gen täti­gen.