Ist die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig?

Da nach wie vor nicht klar ist, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungsgemäß ist, wurde einem Steuerpflichtigen bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Für Kapi­tal­an­le­ger ist eine neue Ent­schei­dung des Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richts von beson­de­rem Inter­es­se. Das Gericht hält die jet­zi­ge Pra­xis der Besteue­rung von Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nen nicht für ver­fas­sungs­ge­mäß, da das Gesetz von den Finanz­be­hör­den nicht gleich­mä­ßig voll­zo­gen wird. Zu groß sei­en die Lücken im gegen­wär­ti­gen Besteue­rungs­sys­tem.

Das Gericht gewähr­te daher vor­läu­fi­gen Rechts­schutz durch Aus­set­zung der Voll­zie­hung. Das Gericht hat die Beschwer­de zum Bun­des­fi­nanz­hof zuge­las­sen, da ver­schie­de­ne Finanz­ge­rich­te hier­zu eine unter­schied­li­che Auf­fas­sung haben. Das letz­te Wort in die­ser Sache hat jetzt der Bun­des­fi­nanz­hof, und bis zu des­sen Ent­schei­dung soll­ten Sie eben­falls die Aus­set­zung der Voll­zie­hung bei der Besteue­rung von Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nen bean­tra­gen.