Umsatzsteueränderungen im Steueränderungsgesetz 2003

Das Steueränderungsgesetz 2003 enthält auch Änderungen bei umsatzsteuerlichen Vorschriften.

Mit dem Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2003 soll die all­jähr­lich übli­che Ände­rung von Ein­zel­ge­setz­ten zusam­men­ge­fasst wer­den. Auch umsatz­steu­er­li­che Rege­lun­gen sind von den Ände­run­gen betrof­fen. So wird die den Vor­steu­er­ab­zug aus­schlie­ßen­de Rege­lung für Rei­se­kos­ten gestri­chen, nach­dem der Bun­des­fi­nanz­hof einen Ver­stoß der Vor­schrift gegen Gemein­schafts­recht fest­ge­stellt hat.

Eben­falls gestri­chen wird die zum 1. April 1999 ein­ge­führ­te Rege­lung über die Ein­schrän­kung des Vor­steu­er­ab­zugs für Kraft­fahr­zeu­ge, die auch pri­vat genutzt wer­den. Künf­tig ist damit wie­der der vol­le Vor­steu­er­ab­zug bei einer unter­neh­me­ri­schen Ver­wen­dung von min­des­tens 10 v.H. mög­lich bei gleich­zei­ti­ger Besteue­rung der pri­va­ten Ver­wen­dung.