ECard-Funktion und Spam-Mails

Der Betreiber eines Internetangebotes mit einer ECard-Funktion hat die Verpflichtung, die unerwünschte Zusendung von Werbe-Emails zu verhindern.

Über eine unzu­rei­chend geschütz­te ECard-Funk­ti­on auf einer Web­site kann die Zusen­dung von Wer­be-Emails an belie­bi­ge Emp­fän­ger ver­an­lasst wer­den. Ange­sichts der Miss­brauchs­ge­fahr ist der Betrei­ber des Online­an­ge­bots ver­pflich­tet, gegen den Miss­brauch hin­rei­chend Vor­sor­ge zu tref­fen.

Das Land­ge­richt Mün­chen I erließ eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung gegen den Betrei­ber einer sol­chen Web­site auf Antrag eines Inter­net­nut­zers, der meh­re­re unauf­ge­for­dert zuge­sand­te Wer­be-Emails über die­se Site erhal­ten hat­te. Der Sei­ten­be­trei­ber sei als Mit­stö­rer für die Spam-Mails anzu­se­hen. Er habe die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, die­se zu ver­sen­den. Gege­ben­falls, so die Rich­ter, müs­se bei tech­nisch nicht voll­zieh­ba­rer Ver­hin­de­rung eines Miss­brauchs die Funk­ti­on auch ein­ge­stellt wer­den.