Verteilung der Steuerstrafverfahren

Die Anzahl der Finanzgerichtsverfahren ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich.

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Doch das stimmt nicht immer. Es ist offen­sicht­lich, dass in ein­zel­nen Bun­des­län­dern vie­le Finanz­ge­richts­pro­zes­se geführt wer­den und in ande­ren Län­dern nur weni­ge. Zu den Län­dern mit weni­gen Finanz­ge­richts­ver­fah­ren gehö­ren die Bun­des­län­der Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Hes­sen und Sach­sen. Die Zahl der Ver­fah­ren je 100.000 Ein­woh­nern liegt bei 40. Anders sieht es in den Län­dern Ber­lin, Nie­der­sach­sen und Ham­burg aus. Die Zahl der Ver­fah­ren in die­sen Län­dern betrug das Drei­fa­che je 100.000 Ein­woh­ner.

Die Zahl der Ein­spruchs­ver­fah­ren (1,7 Mil­lio­nen jähr­lich) ist nicht allein auf das Ver­hal­ten der Finanz­äm­ter zurück­zu­füh­ren. Häu­fig feh­len wich­ti­ge Anla­gen zu der Steu­er­erklä­rung. Auch Nach­fra­gen reagie­ren die Bür­ger oft nicht. Die­se Ver­fah­ren füh­ren aber in der Regel nicht zu einem Finanz­ge­richts­pro­zess. Sol­che ent­ste­hen meist aus einer schlam­pi­gen Arbeit der Finanz­be­am­ten. Zu deren Auf­ga­ben gehört es, die Steu­er­pflich­ti­gen auf mög­li­che Feh­ler in der Steu­er­erklä­rung hin­zu­wei­sen, damit die not­wen­di­gen Ergän­zun­gen vor­ge­bracht wer­den kön­nen.