Kein Kindergeld während dem Grundwehrdienst

Die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen.

Leis­tet Ihr Kind sei­nen gesetz­li­chen Grund­wehr­dienst ab, so haben Sie wäh­rend die­ser Zeit kei­nen Anspruch auf Kin­der­geld. Dies gilt auch für den Fall, dass durch die Auf­nah­me des Grund­wehr­diens­tes eine Berufs­aus­bil­dung unter­bro­chen wur­de. Sie kön­nen aller­dings für die­ses Kind Kin­der­geld erhal­ten, wenn es über das 21. Lebens­jahr hin­aus arbeits­los ist oder eine Berufs­aus­bil­dung über das 27. Lebens­jahr hin­aus absol­viert — längs­tens jedoch ent­spre­chend der Dau­er des Grund­wehr­diens­tes.