Kapitalanlagekosten für Finanzanlagen

Finanzanlagen sind mit einer Vielzahl möglicher Kosten verbunden, die bei einem Vergleich verschiedener Anlageprodukte alle berücksichtigt werden sollten.

Die ver­schie­de­nen Kapi­tal­an­la­ge­for­men und Alters­vor­sor­ge­pro­duk­te sind mit sehr unter­schied­li­chen Kapi­tal­an­la­ge­kos­ten ver­bun­den. Als Maß­stab für die Kos­ten soll­te Ihnen im All­ge­mei­nen das Ver­hält­nis der Kos­ten zu den Deckungs­mit­teln oder zu den Bei­trä­gen die­nen. Dar­an kön­nen Sie ermes­sen, ob die Kos­ten ver­gleichs­wei­se hoch oder nied­rig aus­fal­len.

Gro­ße Unter­schie­de bei den Kos­ten, je nach der Grö­ße des Ver­sor­gungs­trä­gers und der Höhe der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel, aber auch nach dem gewähl­ten Durch­füh­rungs­weg, sind kei­ne Sel­ten­heit. Bei­spiels­wei­se ist bei einem Pro­dukt für einen unbe­grenz­ten Kun­den­kreis regel­mä­ßig mit höhe­ren Kos­ten zu rech­nen als bei einem an einen Betrieb ange­glie­der­ten Durch­füh­rungs­weg, wie bei­spiels­wei­se ein Betriebs­pen­si­ons­fonds.

Die bei­den fol­gen­den Lis­ten stel­len Ihnen die mög­li­chen Kos­ten­ar­ten vor, die bei Finanz­an­la­gen anfal­len kön­nen. Dazu gehö­ren unter ande­rem Akti­en, Genuss­schei­ne, fest­ver­zins­li­che bör­sen­ge­han­del­te Wert­pa­pie­re, Inha­ber­pa­pie­re und Namens­pa­pie­re. Die Anla­ge­kos­ten glie­dern sich in regel­mä­ßi­ge, meist jähr­lich anfal­len­de Bestands­kos­ten und die ein­ma­li­gen Trans­ak­ti­ons­kos­ten für den Kauf und Ver­kauf des Anla­ge­pro­dukts.

  1. Bestands­kos­ten

    • Aus­ga­ben­auf­geld, Struk­tu­rie­rungs­kos­ten

    • Ver­mö­gens­ver­wal­tung

    • Depot­bank­ver­gü­tung (inklu­si­ve Depot­ge­büh­ren)

    • Steu­ern (Kapi­tal­ertrag­steu­er, Soli­dair­täts­zu­schlag, sons­ti­ge Quel­len­steu­er, Umsatz­steu­er)

  2. Trans­ak­ti­ons­kos­ten

    • Depot­bank­pro­vi­si­on und Lie­fer­spe­sen

    • Frem­de Bro­ker­pro­vi­si­on

    • Cour­ta­ge (Mak­ler­ge­büh­ren)

    • Steu­ern (Ver­kehrs­steu­er, Steu­er auf Ver­äu­ße­rungs­er­lö­se)

    • War­te­kos­ten (Kos­ten, die durch eine Kurs­ver­än­de­rung zwi­schen der Anla­ge­ent­schei­dung und Orde­rertei­lung ent­ste­hen)

    • Mar­ket Impact (Kos­ten die durch eine Kurs­ver­än­de­rung zwi­schen Orde­rertei­lung und Aus­füh­rung ent­ste­hen)