Reduzierung der Eigenheimzulage

Die Reduzierung der Eigenheimzulage als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform ist nun beschlossene Sache.

Künf­tig wer­den die Häus­le­bau­er ihr neu­es Heim öfter und stär­ker aus eige­ner Tasche finan­zie­ren müs­sen, denn die Eigen­heim­zu­la­ge wird ab dem kom­men­den Jahr teil­wei­se deut­lich redu­ziert. Teil­wei­se des­halb, weil zukünf­tig Neu- und Alt­bau­ten ein­heit­lich geför­dert wer­den, und zwar mit bis zu 1.250 Euro jähr­lich. Das liegt knapp unter dem bis­he­ri­gen Satz für Alt­bau­ten, wohin­ge­gen Neu­bau­ten bis­her mit mehr als dem dop­pel­ten Betrag jähr­lich geför­dert wur­den. Aus­bau­ten und Erwei­te­run­gen erhal­ten zukünf­tig kei­ne För­de­rung mehr.

Eine posi­ti­ve Ent­wick­lung gibt es immer­hin bei der Kin­der­zu­la­ge — die wird näm­lich sogar gering­fü­gig ange­ho­ben auf dann 800 Euro pro Jahr und Kind. Aller­dings wer­den die Ein­kunfts­gren­zen, unter­halb derer ein Anspruch auf die För­de­rung besteht, wei­ter abge­senkt. Allein­ste­hen­de dür­fen künf­tig im Jahr des För­der­be­ginns und dem vor­an­ge­gan­ge­nen Jahr maxi­mal 70.000 Euro ver­dient haben, bei Ehe­paa­ren gilt der dop­pel­te Betrag. Bei­de Ein­kunfts­gren­zen erhö­hen sich um 30.000 Euro je Kind. Außer­dem wur­de die Berech­nungs­me­tho­de für die Ein­künf­te geän­dert, denn statt dem Gesamt­be­trag der Ein­künf­te gilt ab 2004 die Sum­me der posi­ti­ven Ein­künf­te.

Wer noch die bis­he­ri­ge För­de­rung in Anspruch neh­men will, muss sich beei­len: Bau­her­ren müs­sen noch in die­sem Jahr mit der Her­stel­lung begin­nen und Käu­fer vor dem 1. Janu­ar 2004 den nota­ri­el­len Kauf­ver­trag abschlie­ßen oder einer Genos­sen­schaft bei­tre­ten. In die­sem Fall bleibt alles beim Alten und die bis­he­ri­ge För­de­rung über den gesam­ten För­der­zeit­raum von acht Jah­ren erhal­ten.