Verlustvortrag und die Reform der Gewerbesteuer

Im aktuellen Gesetzespaket ist auch die Beschränkung der Verlustverrechnung enthalten, die auch gleich in die Gewerbesteuerreform einbezogen wurde.

Das gro­ße Geset­zes­pa­ket, das jetzt ver­ab­schie­det wur­de, ent­hält auch eine Vor­schrift zur “Ver­ste­ti­gung des Steu­er­auf­kom­mens”, wie sie der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter euphe­mis­tisch nennt. Tat­säch­lich han­delt es sich um die Beschrän­kung der Ver­lust­ver­rech­nung. Künf­tig ist der Ver­lust­vor­trag pro Jahr nur noch bis maxi­mal 60 % des lau­fen­den Gewinns mög­lich, wobei bis zu einem Sockel­be­trag von 1 Mil­li­on Euro ein vol­ler Ver­lust­vor­trag zuläs­sig ist.

Die­se “Min­dest­be­steue­rung” gilt nun nicht nur für die Ein­kom­men- und Kör­per­schaft­steu­er, son­dern auch gleich für die Gewer­be­steu­er. Außer­dem wird die Gewer­be­steu­er nun doch nicht in Gemein­de­wirt­schaft­steu­er umge­tauft, aber immer­hin in eini­gen Punk­ten geän­dert:

  • Ein Min­dest­he­be­satz von 200 % wird ein­ge­führt, um Steu­er­oa­sen zu ver­hin­dern.

  • Die Aus­deh­nung der Gewer­be­steu­er­pflicht auf die Frei­en Beru­fe hat die Oppo­si­ti­on ver­hin­dert. Ohne­hin wäre eine sol­che Rege­lung für den Fall, dass die Gewer­be­steu­er nicht voll mit der Ein­kom­men­steu­er ver­rech­net wer­den kann, auf eine Steu­er­erhö­hung und zusätz­li­che Büro­kra­tie oder andern­falls ledig­lich auf zusätz­li­che Büro­kra­tie hin­aus­ge­lau­fen.

  • Es soll zur vol­len Anglei­chung der Organ­schafts­re­ge­lung im Kör­per­schaft­steu­er- und Gewer­be­steu­er­recht kom­men, was letzt­end­lich bedeu­tet, dass vor­or­gan­schaft­li­che Ver­lus­te nicht berück­sich­tigt wer­den.

  • Die Kür­zungs­vor­schrift für Zin­sen bei der Gesell­schaf­ter-Fremd­fi­nan­zie­rung wird auf­grund der geän­der­ten Hand­ha­bung der Gesell­schaf­ter-Fremd­fi­nan­zie­rung auf­ge­ho­ben.

  • Durch die Absen­kung der Gewer­be­steu­er­um­la­ge ab 2004 erhal­ten die Kom­mu­nen zusätz­lich rund 2,5 Mil­li­ar­den Euro und sogar 3 Mil­li­ar­den ab 2005.