Geringerer Sparerfreibetrag ab 2004
Als Teil der Gegenfinanzierungsmaßnahmen für die Reduzierung der Steuersätze bei der Einkommensteuer sinken die Sparerfreibeträge ab 2004.
Um die Reduzierung der Steuersätze im kommenden Jahr zu finanzieren, werden zahlreiche Ausnahmeregelungen und Freibeträge im Steuerrecht gestrichen oder gekürzt. In Anlehnung an die Koch-Steinbrück-Vorschläge betrifft das auch den Sparerfreibetrag, der ab dem kommenden Jahr nur noch 1.370 Euro statt bisher 1.550 Euro für Ledige und 2.740 Euro statt 3.100 Euro für Verheiratete beträgt. Sie sollten sich daher auch über die Anpassung Ihrer Freistellungsaufträge im kommenden Jahr Gedanken machen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften