Neue Sachbezugswerte und Pauschbeträge für 2004

Die neuen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und freie Unterkunft für 2004 wurden ebenso veröffentlicht wie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben.

Nach der Zustim­mung des Bun­des­ra­tes ist die Ände­rung der Sach­be­zugs­ver­ord­nung in Kraft getre­ten. Dadurch wird der Ver­pfle­gungs­wert für 2004 um monat­lich 1,95 Euro erhöht. Der Wert eines Mit­tag- oder Abend­essens beträgt jetzt 2,58 Euro und der Wert eines Früh­stücks 1,44 Euro. Die­se Wer­te sind sowohl für die freie oder ver­bil­lig­te Abga­be von Mahl­zei­ten als auch für Kan­ti­nen­mahl­zei­ten und die Bewer­tung von Essens­mar­ken von Bedeu­tung. Bei Essens­mar­ken kön­nen die Wer­te aller­dings nur dann ver­wen­det wer­den, wenn deren Verech­nungs­wert den amt­li­chen Sach­be­zugs­wert um nicht mehr als 3,10 Euro über­steigt. Die Wer­te gel­ten übri­gens genau­so im Rah­men einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung.

Eben­falls erhöht wur­den die Sach­be­zugs­wer­te für freie Unter­kunft. Die­se betra­gen jetzt 6,39 Euro in West­deutsch­land und 5,80 Euro in Ost­deutsch­land pro Tag für die Ein­zel­un­ter­brin­gung. Wei­ter­hin hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um auch neue Pausch­be­trä­ge für unent­gelt­li­che Wert­ab­ga­ben fest­ge­legt, die im BMF-Schrei­ben vom 17. Dezem­ber 2003 nach­zu­le­sen sind.