Jahresbescheinigung über Kapitalerträge

Banken sind zukünftig verpflichtet, eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne auszustellen.

Begin­nend mit 2004 sind Kre­dit­in­sti­tu­te und Finanz­dienst­leis­ter ver­pflich­tet, jedem Kun­den eine zusam­men­fas­sen­de Jah­res­be­schei­ni­gung über Kapi­tal­erträ­ge und Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne aus­zu­stel­len. Die­se Beschei­ni­gung ist zugleich eine Steu­er­be­schei­ni­gung für die Kapi­tal­ertrag- und Zins­ab­schlag­steu­er. Der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter will mit die­ser Ände­rung, die mit dem Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2003 ein­ge­führt wur­de, zwei­fel­los eine bes­se­re Erfas­sung die­ser Erträ­ge bei der Besteue­rung sicher­stel­len.