Haushaltsbegleitgesetz 2004 für Vermieter

Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt vor allem Einschränkungen bei der degressiven AfA und der Vermietung unter marktüblichen Konditionen.

Soweit die Mie­te für eine Woh­nung oder ein Haus weni­ger als 50 % der orts­üb­li­chen Mie­te beträgt, muss­te die Nut­zungs­über­las­sung bis­her in einen ent­gelt­li­chen und einen unent­gelt­li­chen Teil auf­ge­teilt wer­den. In Zukunft beträgt die­se “Min­dest­mie­te” 56 %. Beson­ders unter Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen sind sol­che ver­güns­tig­ten Miet­ver­hält­nis­se sehr ver­brei­tet. Soweit Sie eben­falls eine Woh­nung zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen ver­mie­ten, soll­ten Sie daher in jedem Fall den Miet­zins mit dem ört­li­chen Miet­spie­gel ver­glei­chen und gege­be­nen­falls eine Anpas­sung vor­neh­men, damit Ihnen der vol­le Wer­bungs­kos­ten­ab­zug erhal­ten bleibt.

Zur Gegen­fi­nan­zie­rung der Tarif­sen­kun­gen bei der Ein­kom­men­steu­er wur­de außer­dem die degres­si­ve AfA für Wohn­ge­bäu­de gesenkt. Bei einer Her­stel­lung oder Anschaf­fung nach dem 31. Dezem­ber 2003 gel­ten als Abschrei­bungs­sät­ze für die ers­ten zehn Jah­re 4 %, in den fol­gen­den 8 Jah­ren 2,5 % und für die ver­blei­ben­den 32 Jah­re 1,25 %. Eben­falls redu­ziert wur­den die erhöh­ten AfA-Sät­ze für Bau­denk­mä­ler und für Gebäu­de in Sanie­rungs­ge­bie­ten und städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­be­rei­chen. Die­se betra­gen zukünf­tig nur noch 9 % für die ers­ten 8 Jah­re und 7 % für 4 wei­te­re Jah­re.