Steuernummer bei Dauerrechnungen
Steuernummern müssen bei Dauerrechnungen nur in solchen Verträgen enthalten sein, die nach dem 31. Dezember 2003 geschlossen wurden.
Seit dem 1. Januar 2004 muss jede Rechnung unter anderem die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers enthalten, damit der Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist. Der Bundesfinanzminister hat jetzt bestimmt, dass es bei Dauerrechnungen nicht notwendig ist, dass der zugrunde liegende Altvertrag um die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ergänzt wird. Ein nach dem 31. Dezember 2003 abgeschlossener Vertrag muss jedoch eine Steuernummer enthalten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen