Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch

Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch können Sie bis zu einer Höhe von 7.680 Euro pro Kalenderjahr absetzen.

Haben Sie ein Kind, das kei­nen Anspruch auf Kin­der­geld oder den Kin­der­frei­be­trag hat und das Sie finan­zi­ell unter­stüt­zen, kön­nen Sie die erbrach­ten Auf­wen­dun­gen für den Unter­halt bis zu einer Höhe von 7.680 Euro im Kalen­der­jahr abset­zen. Kein Anspruch auf Kin­der­geld oder den Kin­der­frei­be­trag besteht bei­spiels­wei­se dann, wenn Ihr Kind über 21 Jah­re alt und arbeits­los oder ein Lang­zeit­stu­dent mit über 27 Jah­ren ist.

Bei­spiel: Ihr Kind ist 28 Jah­re alt und arbei­tet an sei­ner Dok­tor­ar­beit. Sie unter­stüt­zen es monat­lich mit 750 Euro. Die Unter­halts­auf­wen­dun­gen in Höhe von 9.000 Euro kön­nen Sie bis zum zuläs­si­gen Höchst­be­trag in Höhe von 7.680 Euro als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abset­zen.

Die abzugs­fä­hi­gen Unter­halts­zah­lun­gen sin­ken aller­dings, wenn das Kind Ein­künf­te von mehr als 624 Euro pro Jahr hat. Ob sich der Job des Kin­des finan­zi­ell also wirk­lich lohnt, hängt damit in ers­ter Linie vom Steu­er­satz der Eltern ab. Außer­dem soll­ten Sie beach­ten, dass die Abzugs­mög­lich­keit kom­plett ent­fällt, wenn das Kind mehr als 15.500 Euro an Ver­mö­gen besitzt.