Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die ungleiche Behandlung von Unternehmern, Freiberuflern und Land- und Forstwirten bei der Gewerbesteuer verfassungskonform ist.
Die Richter am Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover bleiben hartnäckig. Sie haben dem Bundesverfassungsgericht jetzt zum dritten Male die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer vorgelegt. Die beiden vorangegangenen Vorlagebeschlüsse waren als unzulässig verworfen worden.
Die Richter, die den Vorlagebeschluss erlassen haben, sehen eine Ungleichbehandlung darin, dass nur gewerblich tätige Unternehmer der Gewerbesteuer unterliegen nicht aber Freiberufler und Land- und Forstwirte. Darin liege eine verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Damit besteht erneut die Chance, dass die Gewerbesteuer endlich “gekippt” wird.
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