Zukünftig Tragfähigkeitsprüfung bei Ich-AGs

Gründer einer Ich-AG müssen voraussichtlich ab November eine Tragfähigkeitsbewertung ihrer Gründungsidee vornehmen lassen.

Offen­sicht­lich ist die Bun­des­re­gie­rung vom gro­ßen Andrang auf die Ich-AGs selbst über­rascht oder befürch­tet doch zumin­dest einen zu gro­ßen Mit­nah­me­ef­fekt. So oder so hat die Bun­des­re­gie­rung jetzt die Zustim­mung des Bun­des­ta­ges für das “Vier­te Gesetz zur Ände­rung des Drit­ten Buches Sozi­al­ge­setz­buch und ande­rer Geset­ze” erhal­ten. Dar­in sind nicht nur die schon im August ange­kün­dig­ten Nach­bes­se­run­gen an der umstrit­te­nen Arbeits­markt­re­form Hartz IV ent­hal­ten, son­dern auch eine Ver­schär­fung für zukünf­ti­ge Ich-AG-Grün­der. Sofern der Bun­des­rat dem Gesetz kurz­fris­tig zustimmt, und das ist recht sicher, müs­sen die Antrag­stel­ler für eine Ich-AG vor­aus­sicht­lich ab dem 1. Novem­ber 2004 dann auch eine posi­ti­ve Bewer­tung einer fach­kun­di­gen Stel­le über die Trag­fä­hig­keit ihrer Exis­tenz­grün­dungs­idee vor­le­gen. Das Tes­tat kann dann bei­spiels­wei­se vom Steu­er­be­ra­ter erstellt wer­den, denn eine genaue Fest­le­gung ent­hält das Gesetz nicht.