Steuerfreie Investitionszulage nur noch bis Ende des Jahres

Nur Investitionen in Mietwohnungen, die spätestens bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, erhalten noch die Förderung durch das alte Investitionszulagengesetz.

Die bis­he­ri­ge För­de­rung von Inves­ti­tio­nen in den neu­en Bun­des­län­dern nach dem Inves­ti­ti­ons­zu­la­gen­ge­setz 1999 wird zum 31. Dezem­ber 2004 aus­lau­fen. Durch das Inves­ti­ti­ons­zu­la­gen­ge­setz 2005 fal­len eini­ge För­der­mög­lich­kei­ten weg. Hier­zu gehört die För­de­rung von Sanie­rungs- und Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men an Miet­woh­nun­gen. Der­ar­ti­ge Inves­ti­tio­nen sind nur bis zum 31. Dezem­ber 2004 begüns­tigt.

Um eine Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge in Höhe von 15 % zu erhal­ten, müs­sen daher die Inves­ti­tio­nen bis zum 31. Dezem­ber 2004 abge­schlos­sen sein. Zusätz­lich ist zu beach­ten, dass nach­träg­li­che Her­stel­lungs­ar­bei­ten und Erhal­tungs­auf­wen­dun­gen nur begüns­tigt sind, soweit die­se ins­ge­samt in den Kalen­der­jah­ren 2002 bis 2004 50 Euro je Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che über­stei­gen. Sofern die­ser Eigen­an­teil in den Vor­jah­ren (2002 — 2003) noch nicht aus­ge­schöpft wur­de, sind in die­sem Jahr die Erhal­tungs­auf­wen­dun­gen nach­zu­ho­len.

Dies ist die letz­te Gele­gen­heit! Maxi­mal wer­den ins­ge­samt 614 Euro Moder­ni­sie­rungs­auf­wand je Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che in den Jah­ren 1999 — 2004 nach dem Inves­ti­ti­ons­zu­la­gen­ge­setz 1999 geför­dert. Prü­fen Sie, ob Sie die­sen Höchst­be­trag noch aus­schöp­fen kön­nen und schlie­ßen Sie die Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men bis zum 31. Dezem­ber 2004 ab.