Sonderregelung für die neuen Bundesländer verlängert

Die Sonderregelung bei der Ist-Versteuerung für die neuen Bundesländer wurde um zwei Jahre bis Ende 2006 verlängert.

Gene­rell wird die Umsatz­steu­er nach ver­ein­bar­ten Ent­gel­ten berech­net. Das bedeu­tet, dass die Umsatz­steu­er an das Finanz­amt abzu­füh­ren ist, sobald das Unter­neh­men eine Rech­nung an einen Drit­ten aus­ge­stellt hat. Liegt der Jah­res­um­satz jedoch nicht über 125.000 Euro, kann ein Unter­neh­men aber auch die Ver­steue­rung nach ver­ein­nahm­ten Ent­gel­ten bean­tra­gen, also erst dann abge­führt wird, wenn der Rech­nungs­emp­fän­ger die Rech­nung auch bezahlt hat.

Für die neu­en Bun­des­län­der gilt eine Son­der­re­ge­lung, nach der die Gren­ze für den Jah­res­um­satz, bis zu dem die Ist-Ver­steue­rung bean­tragt wer­den kann, das Vier­fa­che, also 500.000 Euro beträgt. Die­se Son­der­re­ge­lung soll­te ursprüng­lich zum 31. Dezem­ber 2004 aus­lau­fen, wur­de nun aber um zwei Jah­re bis zum 31. Dezem­ber 2006 ver­län­gert. Trotz­dem ist das nicht mehr als der sprich­wört­li­che Trop­fen auf dem hei­ßen Stein. Es wäre zu begrü­ßen gewe­sen, wenn die Bun­des­re­gie­rung die­se Rege­lung dau­er­haft im Gesetz ver­an­kert hät­te oder sogar, wie von der Oppo­si­ti­on gefor­dert, auf die gesam­te Bun­des­re­pu­blik aus­ge­wei­tet und die Grenz­be­trä­ge wei­ter erhöht hät­te.