Weihnachtsgeschenke für Geschäftsfreunde
Bei Weihnachtsgeschenken für Geschäftsfreunde sollten Sie die Freigrenze von 35 Euro pro Jahr und Empfänger beachten.
Bei Weihnachtsgeschenken an Geschäftsfreunde sollten Sie daran denken, dass ab diesem Jahr die Gesamtaufwendungen im Geschäftsjahr je Empfänger nicht mehr als 35 Euro betragen dürfen. Es handelt sich um eine Freigrenze, das heißt, wenn der Betrag überschritten wird, sind die Gesamtaufwendungen an diesen Empfänger steuerlich nicht abzugsfähig.

Beachten Sie: Zu den Gesamtaufwendungen gehören auch die Kosten einer Kennzeichnung des Geschenks als Werbeträger. Verpackungs- und Versandkosten gehören aber nicht dazu. Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen ohne eine rechtliche Verpflichtung. Anders sieht es aus bei Schmiergeldzahlungen und anderen Zuwendungen, aus denen sich der Geber einen Vorteil verspricht. Diese beruhen häufig auf einer rechtlichen Verpflichtung. Bestechungen im geschäftlichen Verkehr stellen jedoch eine Straftat dar, wenn mit der Zuwendung ein unlauterer geschäftlicher Vorteil angestrebt wird; dann unterfallen derartige Zahlungen oder Sachzuwendungen einem Abzugsverbot.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler