Neues Recht für Onlinebestellungen

Onlineshopper können zukünftig nur noch dann bestellte Ware kostenlos zurücksenden, wenn sie zumindest einen Teil des Kaufpreises bereits bezahlt haben.

Wer aus dem Kata­log oder online bestellt, kann die Ware nun nicht mehr ohne wei­te­res auf Kos­ten des Ver­käu­fers zurück­sen­den. Bis­her war dies mög­lich, wenn der Waren­wert min­des­tens 40 Euro beträgt. Für die Händ­ler führ­te die­se Rege­lung aller­dings zu einer gro­ßen Kos­ten­be­las­tung und führ­te außer­dem dazu, dass vie­le Bestel­ler zusätz­li­che Arti­kel nur zu dem Zweck order­ten, spä­ter die Lie­fe­rung auf Kos­ten des Händ­lers zurück­sen­den zu kön­nen.

Anfang Dezem­ber ist nun eine Geset­zes­än­de­rung in Kraft getre­ten, die die Bedin­gun­gen für eine kos­ten­lo­se Rück­sen­dung ver­schärft. Nach dem neu­en Recht muss nicht nur die bestell­te Ware einen Wert von wenigs­tens 40 Euro haben, son­dern der Käu­fer muss auch bereits den Kauf­preis teil­wei­se oder kom­plett gezahlt haben. Bei­de Bedin­gun­gen ent­fal­len aber, wenn die gelie­fer­te Ware nicht der bestell­ten ent­spricht. Dar­auf muss der Ver­käu­fer aller­dings beim Kauf hin­wei­sen. Kauf­ver­trä­ge, die vor dem 8. Dezem­ber 2004 geschlos­sen wur­den, sind von die­ser Ände­rung nicht betrof­fen.

Ver­käu­fer kön­nen bei­spiels­wei­se die fol­gen­de Beleh­rung, die dem Mus­ter­text des Gesetz­ge­bers ent­spricht, in die Bestell­be­stä­ti­gung auf­neh­men: “Sie haben die Kos­ten der Rück­sen­dung zu tra­gen, wenn die gelie­fer­te Ware der bestell­ten ent­spricht, und wenn der Preis der zurück­zu­sen­den­den Sache einen Betrag von 40 Euro nicht über­steigt oder wenn Sie bei einem höhe­ren Preis der Sache zum Zeit­punkt des Wider­rufs noch nicht die Gegen­leis­tung oder eine ver­trag­lich ver­ein­bar­te Teil­leis­tung erbracht haben.”