Regelmäßige Datensicherung ist obligatorisch

Die regelmäßige Sicherung von Geschäftsdaten ist im gewerblichen Bereich selbstverständlich.

Ein Com­pu­ter­dienst­leis­ter kann davon aus­ge­hen, dass Unter­neh­men regel­mä­ßig eine Voll­si­che­rung ihrer Geschäfts­da­ten vor­neh­men. Daher haf­tet der Dienst­leis­ter nicht für Schä­den, die bei einem Sys­tem­aus­fall auf­grund feh­len­der Siche­run­gen ent­ste­hen. Vor dem Ober­lan­des­ge­richt Hamm hat­te somit auch ein Unter­neh­men kei­nen Erfolg, das sei­nen Scha­den von einem beauf­trag­ten Dienst­leis­ter ersetzt ver­lang­te.

Im Vor­feld von Ser­ver­ar­bei­ten, für die das Unter­neh­men den Dienst­leis­ter beauf­tragt hat­te, kam es zu einem Sys­tem­aus­fall. Der Scha­den ent­stand vor allem durch unzu­rei­chen­de Siche­rungs­maß­nah­men des Auf­trag­ge­bers. Die Rich­ter sahen hier­in ein deut­lich über­wie­gen­des Mit­ver­schul­den, denn für die Mit­ar­bei­ter des Dienst­leis­ters waren die man­gel­haf­ten Siche­rungs­vor­keh­run­gen nicht ersicht­lich gewe­sen.