Letzte Stufe der Steuerreform

Auch dieses Jahr sinkt die Einkommensteuer noch einmal ein bisschen, womit die Steuerreform 2000 abgeschlossen ist.

Am 1. Janu­ar 2005 ist die letz­te Stu­fe der Steu­er­re­form 2000 in Kraft getre­ten. Der Ein­gangs­steu­er­satz ist auf 15 %, der Spit­zen­steu­er­satz auf 42 % gesun­ken. 1998 betru­gen die­se Sät­ze noch 25,9 % und 53 %. Natur­ge­mäß wir­ken sich die Steu­er­sen­kun­gen bei den Bezie­hern grö­ße­rer Ein­kom­men stär­ker aus als bei den Bezie­hern klei­ne­rer Ein­kom­men, die nur gerin­ge Steu­ern bezah­len.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat Steu­er­ent­las­tungs­ta­bel­len für Arbeit­neh­mer ver­öf­fent­licht. Die steu­er­li­che Ent­las­tung eines Ledi­gen ohne Kin­der (Steu­er­klas­se I) beträgt gegen­über 2004 bei einem Jah­res­brut­to­lohn von 25.000 Euro nur 70 Euro, bei einem Jah­res­brut­to­lohn von 75.000 Euro beträgt die Ent­las­tung jedoch 1.616 Euro. Aller­dings sind bei einem Jah­res­brut­to­lohn von 25.000 Euro nur 3.605 Euro an Steu­ern zu bezah­len, bei einem Jah­res­brut­to­lohn von 75.000 Euro beträgt die steu­er­li­che Belas­tung hin­ge­gen 23.255 Euro.