Steuerbegünstigung bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Die Steuerbegünstigung bei der Nutzung einer Ihnen gehörenden Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bleibt unberührt — auch wenn Sie Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ein Wohnrecht eingeräumt haben.

Bewoh­nen Sie mit ihrem Part­ner oder Ihrer Part­ne­rin gemein­sam eine Woh­nung, die nur Ihnen gehört, und haben Sie Ihrem Ehe­part­ner oder Ihrer Ehe­part­ne­rin ein Wohn­recht in Ihrer Woh­nung ein­ge­räumt, steht Ihnen als dem Eigen­tü­mer trotz­dem die Ver­güns­ti­gung wegen der “Nut­zung zu eige­nen Wohn­zwe­cken” zu. Glei­ches gilt für den Fall der nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft.