Verfassungsgerichtsentscheidung zur Erbschaftsteuer

Noch in diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer entscheiden.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat jetzt eine Lis­te der Ver­fah­ren ver­öf­fent­licht, in denen noch in die­sem Jahr eine Ent­schei­dung erge­hen soll. Hier­zu gehört auch eine Ent­schei­dung zur Erb­schaft­steu­er. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt im Jah­re 2002 die Fra­ge zur Ent­schei­dung vor­ge­legt, ob die Steu­er­sät­ze in Ver­bin­dung mit den Bewer­tungs- und Befrei­ungs­vor­schrif­ten gegen den Gleich­heits­grund­satz ver­sto­ßen. Es wird all­ge­mein erwar­tet, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt das Erb­schaft­steu­er­ge­setz inso­weit für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt. Dann wäre der Weg frei für Steu­er­erhö­hun­gen. Erwar­tet wer­den höhe­re Bewer­tun­gen bei Grund­stü­cken, Betriebs­ver­mö­gen und von Antei­len an Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Eine vor­ge­zo­ge­ne Betriebs­über­ga­be an nahe Ange­hö­ri­ge soll­te daher jetzt geplant wer­den.