Formular EÜR ist wieder da

Sehr zum Verdruss von Steuerberatern und Unternehmern verlangt die Finanzverwaltung nun wieder die Abgabe des Formulars EÜR für 2005.

In geän­dert Form ist der Vor­druck zur Ein­nah­me­über­schuss­rech­nung wie­der da, nach­dem er im vori­gen Jahr von der Finanz­ver­wal­tung zurück­ge­zo­gen wor­den ist. Nach Auf­fas­sung der Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer bleibt das neue For­mu­lar wei­ter­hin ein Ärger­nis. Posi­tiv ist allein, dass Klein­un­ter­neh­men, deren jähr­li­che Betriebs­ein­nah­men höchs­tens 17.500 Euro betra­gen, das For­mu­lar nicht aus­fül­len müs­sen. Alle ande­ren Ein­nah­me­über­schuss­rech­ner müs­sen den neu­en büro­kra­ti­schen Auf­wand erfül­len.

Die Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer for­dert daher, das For­mu­lar aus dem Ver­kehr zu zie­hen und eine form­lo­se Gewinn­ermitt­lung wei­ter­hin zuzu­las­sen. Wenn dies nicht mög­lich ist, soll­te das For­mu­lar deut­lich ent­schlackt und erst für 2006 und nicht schon für das lau­fen­de Jahr für ver­bind­lich erklärt wer­den, damit noch Zeit bleibt, die Kon­ten den Erfor­der­nis­sen des For­mu­lars anzu­pas­sen.