Referentenentwurf zum Steuersenkungsergänzungsgesetz
Der Gesetzentwurf zum Entschließungsantrag des Bundesrates liegt vor. Damit wird der Forderung der Länder nach zusätzlichen Änderungen an der Steuerrefrom entsprochen.
In diesen Tagen hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf zum Steuersenkungsergänzungsgesetz (StSenkErgG) vorgelegt. Dieses Wortmonster bezeichnet ein neues Gesetz, das zwei Änderungen an der jüngst verabschiedeten Steuerreform vornimmt. Damit kommt die Bundesregierung den Forderungen einiger Länder nach, die diese Änderungen zur Bedingung für ihre Zustimmung zur Steuerreform gemacht hatten. Das Gesetz wird gleichzeitig mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG) zum 1.1.2001 in Kraft treten und zusätzliche Entlastungen in Höhe von run 7 Milliarden Mark bringen.
Zum einen wird mit dem Gesetz Unternehmern wieder die Möglichkeit eingeräumt, wieder den halben Steuersatz für Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe ihres Betriebs in Anspruch zu nehmen. Diese Option wird jedoch nur einmal im Leben gewährt und erst ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus soll der Spitzensteuersatz ab 1.1.2005 um einen Prozentpunkt mehr abgesenkt werden, als dies die Steuerreform bisher vorsieht. Der Spitzensteuersatz wird dann 42 % betragen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler