Billigere GmbH-Gründung ab 2006?

Die Bundesregierung beabsichtigt, zum 1. Januar 2006 das Mindeststammkapital für eine GmbH von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabzusetzen.

Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung kön­nen mög­li­cher­wei­se schon ab dem 1. Janu­ar 2006 mit wesent­lich gerin­ge­rem Finanz­auf­wand gegrün­det wer­den. Ein Geset­zes­ent­wurf zur Neu­re­ge­lung des Min­dest­ka­pi­tals im GmbH-Recht (Min­dest­KapG) sieht vor, dass das Min­dest­stamm­ka­pi­tal einer GmbH zukünf­tig 10.000 Euro beträgt statt bis­her 25.000 Euro. Zukünf­tig muss eine GmbH dann aber auch in ihren Geschäfts­brie­fen auf die Höhe des gezeich­ne­ten Stamm­ka­pi­tals hin­wei­sen.

Der Ent­wurf liegt jetzt den Län­dern und Ver­bän­den vor. Es ist daher noch nicht abzu­se­hen, wel­che Ände­run­gen der Ent­wurf nach den Stel­lung­nah­men noch erfährt. Auch ist noch nicht klar, wie es nach dem mög­li­chen Regie­rungs­wech­sel im Herbst mit dem Ent­wurf wei­ter­geht. Das Gesetz ist aber nicht zuletzt eine Reak­ti­on auf die inzwi­schen sehr zahl­rei­chen Limi­ted-Grün­dun­gen in Deutsch­land — inzwi­schen wird jede drit­te Kapi­tal­ge­sell­schaft in Deutsch­land als eng­li­sche Limi­ted gegrün­det. Daher dürf­te das Gesetz auch unter einer schwarz-gel­ben Regie­rungs­ko­ali­ti­on mehr oder weni­ger unver­än­dert beschlos­sen wer­den.